Wohnen heißt: Zu Hause sein.
Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Hier kann er sich wohlfühlen, allein oder in der Gemeinschaft mit anderen. Hier kann er auch mal ungestört sein. Menschen mit Behinderung können selbst wählen, wo und wie sie wohnen möchten. Die Lebenshilfe unterstüzt Menschen mit Behinderung dabei. Sie sollen mitten in den Gemeinden leben können.
Beratung und Kennenlernen
Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen einen Wohnplatz suchen, beraten wir Sie gern. Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin und besuchen Sie eines der Wohnhäuser.
Wenn Sie sich anmelden möchten, helfen Ihnen die Mitarbeiter der Wohnhäuser gerne bei den notwendigen Anträgen.
Hausordnung, Musterwohn- und Betreuungsvertrag und Informationen in leichter Sprache senden wir Ihnen gerne per Post oder E-Mail zu. Sie können die Unterlagen unverbindlich telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail anfordern.
Wenn Sie mehr über eines unserer Wohnhäuser erfahren möchten, können Sie sich zu einem Kennenlernbesuch anmelden. Bei diesem Besuch werden erste Fragen geklärt, Ihnen wird das Haus gezeigt und ein Einblick in das alltägliche Leben einer Wohngruppe gegeben. Nach diesem ersten Eindruck können Sie sich oder ihre Angehörigen auf die Warteliste der Lebenshilfe Rhein Sieg aufnehmen lassen. Steht eine Aufnahme bevor, werden Sie in einem zweiten Schritt eine Einladung zum Kaffeetrinken in der Wohngruppe erhalten. Dieser Besuch kann je nach Wunsch mit oder ohne Angehörige stattfinden. Wenn ein Probewohnen möglich ist, geschieht dies als nächster Schritt. Alternativ dazu werden Tagesbesuche organisiert, damit Interessenten das Leben in der Wohngruppe kennenlernen können. Auf Wunsch wird die betreuende Werkstatt für Menschen mit Behinderung kooperierend mit einbezogen.
Die Wohnhäuser der Lebenshilfe Rhein Sieg
Unsere Wohnhäuser befinden sich an den Standorten Sankt Augustin, Much und Niederkassel-Rheidt.
Unsere Angebote
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Der Aufnahme in ein Wohnhaus gehen der Antrag auf Eingliederungshilfe bei den Sozialbehörden, die Erstellung eines BEI_NRW sowie das Einholen einer ärztlichen Stellungnahme voraus. Durch den Kostenträger werden die Vermögensverhältnisse geprüft, sofern es sich nicht um Selbstzahler handelt, die keine Sozialhilfe beantragt haben.
Wenn alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, wird von den zuständigen Sozialbehörden eine entsprechende Erklärung abgegeben. Erst dann kann eine Aufnahme in eines der Wohnhäuser erfolgen. Eine kurzfristige Aufnahme in Notfällen ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung mit und durch den Kostenträger möglich.
Die pädagogische und pflegerische Betreuung ist an jedem Tag rund um die Uhr gesichert. Nachts sind Pflegekräfte vor Ort.
Das Betreuungsteam setzt sich aus pädagogischen und pflegerischen Fachkräften zusammen. Die Lebenshilfe legt Wert darauf, dass sich die Mitarbeiter ständig fortbilden. Ein internes Fortbildungsprogramm steht allen Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung.
Jedes Wohnhaus macht für Menschen mit Behinderung Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Hauswirtschaft, Gesundheit und Pflege. Einige Angebote sind kostenpflichtig. Alle Angebote stehen auch Menschen offen, die nicht in den Wohnhäuser leben. Sie können sich unverbindlich telefonisch informieren und anmelden.