Die Ambulanten Sozialen Dienste des Lebenshilfe Rhein Sieg e. V. bieten seit mehr als zehn Jahren Assistenz für Menschen mit Behinderung im Rhein-Sieg-Kreis an, von Kita- über Schulbegleitung bis hin zur Freizeitassistenz durch unseren Familienunterstützenden Dienst. Unser Anliegen ist es, soziale Teilhabe zu unterstützen und Teilhabe an Bildung zu erleichtern.
Assistenz zur Kita- und Schulbegleitung
Assistenz – was ist das?
Assistenzen können Kinder und Jugendliche mit Handicap in Schulen und Kindertagesstätten begleiten, um ihnen die Teilhabe am Bildungsalltag zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese Begleitungen richten sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Kinder. Sie können grundsätzlich in allen Formen von Kindertagesstätten und Schulen zum Einsatz kommen.
„So selbstständig wie möglich, so viel Hilfe wie nötig."
Mit Hilfe der Assistenz sollen Benachteiligungen verhindert bzw. es soll ihnen entgegengewirkt werden. Daher gehört es zur Aufgabe der Assistenz auch immer, die Begleitung Schritt für Schritt zurückzunehmen, um die Eigenständigkeit zu fördern.
„Mittendrin, statt nur dabei."
Die Begleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen gemeinsames Spielen und Lernen, verhindert so Folgen der Ausgrenzung und beugt Isolierung und Distanzierungsprozessen vor.
Die Aufgaben der Assistenzen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen. In einem Teilhabeplan gibt der zuständige Kostenträger die Ziele vor, die mit der Begleitung erreicht werden sollen. Dazu können z. B. Tätigkeiten aus den folgenden Bereichen gehören:
Begleitung durch den gesamten Kita- oder Schulalltag
Vermittlung von Sicherheit und Orientierung innerhalb der Einrichtung
Förderung und Unterstützung z. B. bei:
- dem Lernen (z.B. Aufbereitung, Strukturierung vorgegebener Lerninhalte),
- sozialer Teilhabe,
- der Mobilität (ggf. Begleitung auf dem Weg von der und zur Schule),
- dem Verhalten (z. B. Begleitung in Krisensituationen),
- der Kommunikation (z. B. elektronische Kommunikationsmittel),
- der grundpflegerischen Versorgung,
- der lebenspraktischen Alltagsbewältigung (Begleitung bei Klassenfahrten und Ausflügen),
- der Motorik.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Eingliederungshilfe neu geordnet und rückt zugleich für Menschen mit (drohender) Behinderung ihr Recht auf eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stärker als je zuvor in den Fokus.
Dass Menschen mit Handicap dieses Recht auch einfordern und ausleben können, setzt voraus, dass sie bereits in ihrer Kindheit dabei unterstützt und gefördert werden, diese selbstbestimmte Teilhabe zu erleben und zu erlernen.
Eine inklusive Gesellschaft wird nur vorstellbar, wenn schon in Kindertagesstätten und Schulen das gemeinsame Leben, Spielen und Lernen Normalität ist.
Für Kinder mit Handicap und ihre Familien bedeutet das: Auch sie sollen unabhängig von Wohnort oder Betreuungsform individuell gefördert werden und die Möglichkeit erhalten, ihre gesellschaftliche Teilhabe wie alle Kinder in der Kita oder Schule ihrer Wahl zu erleben (§ 4 Absatz 3 SGB IX).
Wie bekomme ich eine Assistenz für mein/ein Kind?
Kita- und Schulbegleitung sind Leistungen der Eingliederungshilfe und müssen von den Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit der besuchten Einrichtung bei den zuständigen Kostenträgern beantragt werden. Für die Kitabegleitung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, für Schulbegleitungen ist in der Regel das Sozialamt oder das Jugendamt des Wohnorts zuständig.
Gerne informieren wir Sie und unterstützen Sie rund um die Themen Kita- und Schulbegleitung – von der Antragstellung bis hin zur individuellen Leistung.
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