Lebenshilfe Rhein Sieg e.V.

Integrationshilfen in Kindertagesstätten und Schulen

Die Lebenshilfe Rhein-Sieg bietet seit einigen Jahren Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung in Kindertagesstätten, sowie Förder- und Regelschulen an.

Unsere Integrationshelfer unterstützen diese Kinder und Jugendlichen dabei ihren besonderen Bedürfnissen im Bezug auf Lernen, Mobilität, Verhalten, Kommunikation, grundpflegerischer Versorgung und Alltagsbewältigung nachzukommen und begleiten sie während der Zeit in der Einrichtung.

„So selbstständig wie möglich, so viel Hilfe wie nötig."Integrationshilfen

Die individuelle Unterstützung zielt darauf ab, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen und soziale, kognitive sowie lebenspraktische Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung auszubauen. Durch die Integrationshilfe sollen Benachteiligungen verhindert bzw. ihnen entgegengewirkt werden. Weiterhin ist es die Aufgabe der Integrationshilfe, die Begleitung Schritt für Schritt zurück zu nehmen, um eine größtmögliche Selbstbestimmung sowie soziale Integration zu ermöglichen.
Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass sich die Aufgaben unserer Integrationshelfer nach der Art der Beeinträchtigung sowie den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen richtet.

Zu den Aufgaben der Integrationshelfer gehören:



  • Unterstützung bei lebenspraktischen Tätigkeiten

  • Vermittlung von Sicherheit und Orientierung innerhalb der Einrichtung

  • Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten

  • Pflegerische Versorgung

  • Hilfestellung bei der Einnahme von Mahlzeiten

  • Begleitung bei Klassenfahrten und Unterrichtsgängen

  • Erweiterung der sozialen Kompetenzen

  • Aufbereitung der vorgegebenen Lerninhalte

  • Unterstützung bei der Anwendung von Unterrichtsmaterialien

  • Integration in den Klassenverband

  • Begleitung in Krisensituationen


Finanzierung der Hilfeleistung

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Auf dieser Basis sichern § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und § 54 SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) die Gleichstellung in den Bereichen Kindergarten und Schule und gewähren individuelle Förderung und Unterstützung durch Integrationshelfer.

Der Antrag auf „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ nach Eingliederungshilfe wird durch die Eltern beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt gestellt.

Integrationshilfen in Schulen und Kindertagesstätten
Südstraße 27
53757 Sankt Augustin

Tel:   0 22 41 / 2 55 99 - 10
Fax:  0 22 41 / 2 55 99 - 19

integrationshilfen@lebenshilfe-rheinsieg.de


Ihre Ansprechpartnerinnen:

Leitung:

Frau Denk
Tel.: 0 22 41 / 2 55 99 - 23
denk@lebenshilfe-rheinsieg.de

Koordination: 

Frau Spicer
Tel.: 0 22 41 / 2 55 99 - 33
spicer@lebenshilfe-rheinsieg.de

Frau Priepke
Tel.: 0 22 41 / 2 55 99 - 18
priepke@lebenshilfe-rheinsieg.de

 

Anfahrtsskizze

powered by webEdition CMS