Lebenshilfe Rhein Sieg e.V.
Finanzierungsmöglichkeiten


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes abzurechnen. Im Folgenden werden die drei häufigsten erläutert.


Verhinderungspflege (§39 SGB XI)


Die Maßnahmen der Verhinderungspflege (auch Urlaubs- oder Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Versicherte, die einer Pflegestufe zugeordnet wurden. Der Anspruch auf diese Leistung besteht bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr. Die Höhe der Leistung beträgt aktuell 1612,- €. Vorraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Inanspruchnahme dieser Leistung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann im eigenen häuslichen Betrieb (ambulant) oder auch in einer Einrichtung (stationär) in Anspruch genommen werden. Es muss bei der Kasse ein Antrag gestellt werden.


 


Eingliederungshilfe (§53/54 SGB XII)

Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmten Umständen Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist, oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Eingliederungshilfe hat das Ziel, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern. Die Leistungen der Eingliederungshilfe ist im SGB XII geregelt. Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel einkommensabhängig. Im Rahmen des Familienunterstützenden Dienstes geht es in der Regel um "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft". Um die Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Im Rahmen des Antrags auf Eingliederungshilfe wird von der Lebenshilfe gemeinsam mit der Familie ein Hilfeplan erstellt, in dem die Entwicklungsziele und die zur Erreichung erforderlichen Maßnahmen konkret festgehalten werden. So ist es dem Mitarbeiter möglich, zielgerichtet mit seinen Klienten zu arbeiten und Entwicklungen zu beobachten und zu dokumentieren.

Familienunterstützender Dienst
Südstraße 27
53757 Sankt Augustin
Tel: 0 22 41 / 2 55 99 - 10
Fax: 0 22 41 / 2 55 99 - 19
fud@lebenshilfe-rheinsieg.de


Ihre Ansprechpartner:

Leitung:

Frau Tatjana Denk
Tel.: 0 22 41 / 2 55 99 - 23

denk@lebenshilfe-rheinsieg.de

Koordination: 

Frau Manuela Priepke
Tel.: 0 22 41 / 2 55 99 - 18
priepke@lebenshilfe-rheinsieg.de

 

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