Neue Heimverträge

Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Heimrechtes vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. In NRW ist daraufhin am 9. Dezember 2008 ein landesspezifisches Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Kraft getreten, welches das bisherige (Bundes-)Heimgesetz ablöst. Das WTG stärkt die Rechte der Bewohner durch mehr Mitbestimmung, verschafft ihnen Wahlmöglichkeiten, zwingt den Heimträger zu verbessertem Qualitätsmanagement, zu großer Transparenz (sowie mehr Bürokratie) und unterwirft ihn unangemeldeter Kontrollen durch die Heimaufsicht. Damit sichert das WTG sehr weitreichend die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse von Bewohnern eines Heimes.

Die im bisherigen (Bundes-)Heimgesetz in den §§ 5 bis 9 geregelten heimvertraglichen Bestimmungen hat der Landesgesetzgeber nun in ein eigenes Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) eingebunden. Bei der Lebenshilfe greift das WBVG unmittelbar auf alle bisher bestehenden Heimverträge (Wohnheime und Außenwohngruppen – nicht jedoch Unterstütztes bzw. Betreutes Wohnen).

Ab dem 1. Oktober 2009 werden alle neu abzuschließenden Heimverträge ausschließlich auf der Rechtsbasis des WBVG geschlossen. Für sämtliche bestehenden „Alt-Verträge“ gilt Rechts- und Bestandsschutz, so dass sich weder Bewohner noch Angehörige noch gesetzliche Betreuer über die Versorgungs- und Betreuungssituationen sorgen müssen. Im Alltag bleibt für sie mindestens alles wie gewohnt – gegebenenfalls wird es aber auch etwas besser.

Weil nicht zuletzt der Landesgesetzgeber eine weitere Stärkung der Bewohnerrechte verlangt, wird der Landschaftsverband Rheinland sämtliche bestehenden Heimverträge entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen nach WTG und WBVG modifizieren und bis zum 31. März 2010 durch neue Heimverträge ersetzen.

Bewohner und Angehörige mögen sich daher bitte darauf einstellen, dass ihnen die Lebenshilfe in den nächsten Monaten neue Vertragsunterlagen nebst Anlagen vorlegen wird. Als Vertragsunterlagen verwendet die Lebenshilfe ausschließlich die gemeinsam von Landschaftsverband und Paritätischem Wohnfahrtsverband herausgegebenen und genehmigten Vordrucke.

 


 

nach obenzurückausdruckendrucken

 

 

balken1
  Home| Kontakt| Impressum| Sitemap