
Die Einweihung der neuen Räumlichkeiten des IFFZ am 5. November 2008.
Lange geplant, lange gekämpft und endlich erreicht: Am 15. Juli teilte Frau Rehbach, die zusammen mit anderen Kassenvertretern die Verhandlungen mit uns geführt hat, mit, dass unserer offiziellen Anerkennung als „interdisziplinäres Frühförderzentrum“ am 1. September 2009 nichts mehr im Wege steht.
Möglicherweise fragen Sie sich: Was bedeutet das denn? Haben die denn nicht immer schon interdisziplinär gearbeitet? Früher musste sich die Frühförderung lediglich nach den Vorschriften zur Eingliederungshilfe im Sozialhilfegesetz richten – und jede Kommune schloss mit den Frühförderern Verträge, in denen festgelegt wurde, wie die jeweilige Frühförderung arbeiten sollte.
Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland aber eine Frühförderverordnung, die genau festlegt, was unter der „Frühen Förderung“ zu verstehen ist und wie sie ausgestaltet sein muss. Zwingend schreibt sie – zusätzlich zu den Kreisen und Kreisfreien Städten – die Mitwirkung der Krankenkassen bei der Ausgestaltung der Verträge vor. In dieser Verordnung wird auch festgelegt, welche Berufsgruppen in einer Frühförderung angestellt sein müssen (Psychologen, Pädagogen, Therapeuten und Ärzte). Ihnen obliegt es, auf Grundlage einer ausführlichen, interdisziplinären Diagnostik gemeinsam einen Förderplan für das betroffene Kind zu erarbeiten.
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| Zurzeit befinden sich 515 Kinder in der aktuellen Förderung. Wir tun alles, um ihnen und ihren Familien die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen. |