Interdisziplinäres Frühförderzentrum offiziell anerkannt

Die Einweihung der neuen Räumlichkeiten des IFFZ am 5. November 2008.


Lange geplant, lange gekämpft und endlich erreicht: Am 15. Juli teilte Frau Rehbach, die zusammen mit anderen Kassenvertretern die Verhandlungen mit uns geführt hat, mit, dass unserer offiziellen Anerkennung als „interdisziplinäres Frühförderzentrum“ am 1. September 2009 nichts mehr im Wege steht.

Möglicherweise fragen Sie sich: Was bedeutet das denn? Haben die denn nicht immer schon interdisziplinär gearbeitet? Früher musste sich die Frühförderung lediglich nach den Vorschriften zur Eingliederungshilfe im Sozialhilfegesetz richten – und jede Kommune schloss mit den Frühförderern Verträge, in denen festgelegt wurde, wie die jeweilige Frühförderung arbeiten sollte.

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland aber eine Frühförderverordnung, die genau festlegt, was unter der „Frühen Förderung“ zu verstehen ist und wie sie ausgestaltet sein muss. Zwingend schreibt sie – zusätzlich zu den Kreisen und Kreisfreien Städten – die Mitwirkung der Krankenkassen bei der Ausgestaltung der Verträge vor. In dieser Verordnung wird auch festgelegt, welche Berufsgruppen in einer Frühförderung angestellt sein müssen (Psychologen, Pädagogen, Therapeuten und Ärzte). Ihnen obliegt es, auf Grundlage einer ausführlichen, interdisziplinären Diagnostik gemeinsam einen Förderplan für das betroffene Kind zu erarbeiten.

Komplexleistung Frühförderung

In diesem Förder- und Behandlungsplan werden die Förderziele und die hierfür notwendigen Methoden sowie die Anzahl der Jahresstunden genau festgelegt – und auch und vor allem, welche Förderart das Kind zu seiner bestmöglichen Förderung erhalten soll. An der Förderung des Kindes sind immer zwingend eine Pädagogin und eine Therapeutin beteiligt, die in wechselseitiger Bezogenheit mit dem Kind arbeiten sollen. Der Förder- und Behandlungsplan wird selbstverständlich mit den Eltern besprochen und dann zur Genehmigung eingereicht.
Diesem Prozedere hat man den Namen „Komplexleistung“ gegeben, und nur noch die wie oben beschriebene Komplexleistung ist nach dem Gesetz Frühförderung. Voraussetzung für diese Arbeitsweise ist allerdings die „Anerkennung“ durch die Krankenkassen, die sich ansonsten nicht an den Kosten beteiligen würden. Und diese prüfen genau nach, ob die personellen, räumlichen, qualitativen und sonstigen Bedingungen den geforderten Ansprüchen entsprechen. Und über das Entgelt muss man sich dann auch noch einigen…
Aber es ist geschafft. Alle Bedingungen sind erfüllt, und so haben wir die offizielle Anerkennung mit viel Freude am 1. September erhalten.

 

 

 


 

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